Ergebnisbericht der §109-Studie “Zur Beschäftigungs-situation im Mittelbau an der Universität Wien”

Bereits vor einem Jahr haben wir die ersten Ergebnisse der Umfrage “Zur Beschäftigungssituation im Mittelbau an der Universität Wien” im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Nun liegt der vollständige Bericht, verfasst von Dr. Julia Partheymüller und Univ.-Prof. Dr. Petra Dannecker, vor.

Die Studie kann hier downgeloaded werden: https://doi.org/10.31235/osf.io/wce5q
Powerpoint-Folien mit den wichtigsten Ergebnissen finden sich hier: Studie Kurzversion (PPT, 2,4 MB)

Neben den quantitativen Auswertungen der Befragungsdaten enthält der Bericht auch Auswertungen des umfassenden qualitativen Datenmaterials, die die Ergebnisse weiter untermauern und die vorliegenden Probleme aufzeigen. Die Umfrage, auf der der Bericht basiert, wurde im Zeitraum Dezember 2022 bis Jänner 2023 von der kurienübergreifenden AG § 109 an der Fakultät für Sozialwissenschaften durchgeführt. Insgesamt beteiligten sich 1.102 Mittelbau-Angehörige (= ca. 16 % von rund 7.000 Beschäftigten im akademischen Mittelbau der Universität Wien) an der Befragung.

Zentrales Ergebnis

Der Bericht verdeutlicht, dass die beiden Hauptziele der Reform – die Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage und die Eindämmung prekärer Beschäftigungsverhältnisse – bisher nicht erreicht wurden.

Die Ergebnisse dokumentieren detailliert die zahlreichen Probleme und negativen Auswirkungen des Sonderbefristungsrechts gemäß § 109 UG auf die Beschäftigten im Mittelbau und das Arbeitsumfeld an der Universität insgesamt. Diese haben wiederum negative Konsequenzen für die Institution Universität sowie die Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags im Bereich von Lehre und Forschung. Die beiden Hauptziele der Gesetzesreform – die Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage und die Eindämmung prekärer Beschäftigungsverhältnisse – wurden somit bisher nicht erreicht. Langfristig sind weitreichend negative Auswirkungen auf den Wissenschaftsstandort Österreich und die österreichische Gesellschaft insgesamt zu erwarten.

Diesen Negativtrends muss entgegengewirkt werden. Der Bericht identifiziert dazu mehrere Problembereiche und leitet sowohl kurzfristige als auch langfristige Handlungsempfehlungen ab:

Kurzfristig können Sofortmaßnahmen ergriffen werden, die vielen Betroffenen unmittelbar helfen würden. Dazu gehören insbesondere:

(a) Die Klärung der Frage, ob zeitlich parallel zu einem anderen Arbeitsverhältnis bestehende Verträge zusätzlich auf die Kette angerechnet werden sollten, z.B. geringfügige Lehraufträge während des Doktorats.

(b) Die Konkretisierung des Gesetzes dahingehend, dass Zeiten als studentische Mitarbeiter*in in Drittmittelprojekten nicht angerechnet gehören.

(c) Ein grundsätzliche Klärung des Komplexes „Elternkarenz und Sonderbefristung”, insbesondere der ungewöhnlichen Anrechnungspraxis an der Universität Wien.

(d) Nachbesserung bei den Übergangsregeln, d.h. keine rückwirkende Anrechnung, von der insbes. langjährige Mitarbeiter*innen, die vielfach sehr hohe Drittmittel an die Universität gebracht haben, betroffen sind.

(e) Die Klärung weiterer Details von Anrechnungspraktiken (z.B. Anrechnung von Zeiten im allgemeinen Personal).

Zu diesen genannten Punkten gibt es bereits Entschließungsanträge der SPÖ, die voraussichtlich im Wissenschaftsausschuss am Donnerstag, 14. März behandelt werden (siehe auch Informationen im März-Newsletter von NUWiss).

Langfristig wünschen sich die meisten Befragten einen strukturellen Wandel hin zu einem System mit mehr unbefristeten Stellen und mehr Planungssicherheit. Jetzt wäre der richtige Zeitpunkt, um die Weichen dafür zu stellen, insbesondere im Hinblick auf die Leistungsvereinbarungen, die gemäß neuer Gesetzeslage künftig auch Maßnahmen zur Verstetigung von Beschäftigungsverhältnissen und zur Attraktivierung von Karrierewegen beinhalten sollen. Ein verstärkter Dialog, unter Einbeziehung der Perspektive von Betroffenen, wäre notwendig, um eine gemeinsame Vision für gute Arbeitsbedingungen an der Universität zu entwickeln.

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